Vermögensschäden
Die Vermögensschadenhaftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ersetzt reine Vermögensschäden. Doch was sind eigentlich „reine Vermögensschäden“?
Eine der häufigsten Fragen, die wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit hören, ist die nach dem Unterschied zwischen Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Lassen Sie uns dazu zunächst den Begriff “Vermögensschaden” erklären:
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch schuldhaftes Verhalten zugefügt wird, ohne dass dabei eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt.
Dabei unterscheidet man zwischen “echten” (bzw. “reinen”) Vermögensschäden und “unechten” Vermögensschäden (bzw. “Vermögensfolgeschäden”):
Unechte Vermögensschäden bezeichnen finanzielle Schäden, die als Folge eines bereits vorher eingetretenen Sach- oder Personenschadens eintreten. Als einfaches Beispiel für einen unechten Vermögensschäden können Sie z.B. den Verdienstausfall infolge eines Personenunfalls nehmen.
Echte Vermögensschäden dagegen bezeichnen finanzielle Schäden, die vollkommen unabhängig von Personen- oder Sachschäden erfolgen. Ein Beispiel wäre hier der finanzielle Verlust infolge einer falschen Investitionsberatung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Personen- und Sachschäden, sowie manchmal auch unechte Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden sind dagegen in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert.
Dies ist nun insbesondere für die Versicherung von Dienstleistern von Bedeutung. Denn in deren Tätigkeitsbereichen sind reine Vermögensschäden oft von erheblich größerer Bedeutung als Sach- und Personenschäden.
Um echte Vermögensschäden zu versichern, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung notwendig, die “Vermögensschadenhaftpflichtversicherung” oder auch “Berufshaftpflichtversicherung”.
Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass auch im Bereich der Produkthaftung das Konzept der “reinen Vermögensschäden” eine Rolle spielt. Wenn nämlich z.B. ein fehlerhaftes Produkt mit einem oder mehreren anderen vermischt oder verbaut und dadurch das Endprodukt z.B. unbrauchbar wird, ohne dass dadurch Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind, dann liegt ein echter Vermögensschaden vor.
Solche produktbezogenen reinen Vermögensschäden können mit einer sogenannten “erweiterten Produkthaftpflichtversicherung” versichert werden.
Weiterführende Informationnen: