Kühlgut-Versicherung

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Worum geht's?

Die Kühlgutversicherung bietet Versicherungsschutz für technische Anlagen zur Kühlung von Waren und Gegenständen. Versichert ist der Warenschaden beim Ausfall dieser Anlagen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, höhere Gewalt, Ungeziefer, Nagetiere, Konstruktions- und Materialfehler, menschliches Versagen oder Kurzschluss. Der Austritt von Kältemitteln oder sonstiger Flüssigkeiten ist ebenfalls versichert.

Funktionsweise

Versicherungsnehmer kann sowohl der Eigentümer der Kühlanlage als auch der Eigentümer der zu kühlende Ware sein.
Die Waren sind an dem Ort versichert, der in der Versicherungspolice angegeben ist.
In der Regel sind nur die in der Police aufgeführten Waren versichert, und der Wert der Waren ist zu 100% versichert, wenn die Lagerbestände beim Versicherungsabschluss realistisch angegeben wurden. Dies und vieles mehr erfahren Sie im Detail durch unsere Sachversicherungsexperten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Kühlgut - Besichtigung
Temperatur - Handzeichnung

Sämtliche
Kühlanlagen​

Labor - Handzeichnung

Nicht nur
Lebensmittel

Schaden - Handzeichnung

Folgeschäden
versicherbar

Kühlschrank

Was ist versichert?

Egal, ob Waren tiefgekühlt, gekühlt, oder in einem kleinen Temperaturbereich kühl gelagert werden müssen, das Verlustrisiko aufgrund ungewollter Temperaturänderung ist versichert.
Dies gilt auch für Forschungs- und Laborbetriebe, in denen oft geringste Mengen Wirkstoff enorme finanzielle Werte bedeuten. Hier kann auch der reine Forschungswert versichert werden.
Oft kommt es zudem zu einem Folgeschaden, wie z.B. zur Verzögerung einer klinischen Studie oder der Neuproduktion eines Wirkstoffs. Solche „Vermögensfolgeschäden“ können ebenfalls versichert werden.

Besonderheiten der Kühlgutversicherung

  • Die Bedingungen des Vertrages werden in der Regel speziell auf die Eigenheiten des zu versicherten Kühlgutes abgestimmt.
  • Reine Vermögensschäden können mitversichert werden.
  • Die technischen Anlagen sind nicht Teil des Versicherungsschutzes und müssen über eine separate Sach- oder Elektronikversicherung gegen Schäden versichert werden.

Wissenswertes zur Kühlgutversicherung

  • Wegen eines technischen Defektes fällt das Kühlaggregat aus, das Kühlgut taut auf und wird unbrauchbar.
  • Durch den Austritt des Kühlmittels aus einer defekten Leitung wird das Kühlgut kontaminiert und unbrauchbar.
  • Weil die Regelelektronik des Kühlraumes defekt ist, werden die eingelagerten Stoffe statt mit veranschlagten -5 Grad bei – 25 Grad gelagert und dadurch zerstört.
  • Eine CRO lagert im Kühlraum Wirkstoffe, die ein Sponsor für die Durchführung einer klinischen Studie angeliefert hat. Durch einen Stromausfall kommt es zum Auftauen der Substanzen, wodurch diese unbrauchbar werden. Der Sponsor verlangt Ersatz sowohl für die unbrauchbare Menge, als auch für die Neuproduktion einen kompletten Charge, die an 5 Studienzentren verteilt ist. Darüber hinaus macht man die Kosten für eine viermonatige Verzögerung der Studie geltend.
  • Die Kühlgutversicherung umfasst eine Lagerdeckung für benannte eigene und/oder fremde Lager.
  • Der jeweilige An- und Abtransport ist bis zu einem separat definierten Limit mitversichert.
  • Neben der Kühlgutversicherung existiert auch eine spezielle Kühlguthaftpflichtversicherung, welche den  Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Kühlhausunternehmer gegen eventuelle Schadenersatzansprüche Dritter versichert.
  • Versagen oder Zusammenbruch des Kühlsystems ist unabhängig von der Ursache immer versichert (allrisk-Konzept).
  • Kompetente Assistenz für eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung.
  • Aktive Risikoerfassung sowie Verhandlungen beim Versicherer zum Ein- bzw. Ausschluss risikospezifischer Klauseln in das Vertragswerk.
  • Gestaltung von Rahmenverträgen mit projektbezogenen Maxima.
  • Proaktive jährliche Prämienoptimierung.

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