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Die Kühlgutversicherung bietet Versicherungsschutz für technische Anlagen zur Kühlung von Waren und Gegenständen. Versichert ist der Warenschaden beim Ausfall dieser Anlagen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, höhere Gewalt, Ungeziefer, Nagetiere, Konstruktions- und Materialfehler, menschliches Versagen oder Kurzschluss. Der Austritt von Kältemitteln oder sonstiger Flüssigkeiten ist ebenfalls versichert.
Versicherungsnehmer kann sowohl der Eigentümer der Kühlanlage als auch der Eigentümer der zu kühlende Ware sein.
Die Waren sind an dem Ort versichert, der in der Versicherungspolice angegeben ist.
In der Regel sind nur die in der Police aufgeführten Waren versichert, und der Wert der Waren ist zu 100% versichert, wenn die Lagerbestände beim Versicherungsabschluss realistisch angegeben wurden. Dies und vieles mehr erfahren Sie im Detail durch unsere Sachversicherungsexperten in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Egal, ob Waren tiefgekühlt, gekühlt, oder in einem kleinen Temperaturbereich kühl gelagert werden müssen, das Verlustrisiko aufgrund ungewollter Temperaturänderung ist versichert.
Dies gilt auch für Forschungs- und Laborbetriebe, in denen oft geringste Mengen Wirkstoff enorme finanzielle Werte bedeuten. Hier kann auch der reine Forschungswert versichert werden.
Oft kommt es zudem zu einem Folgeschaden, wie z.B. zur Verzögerung einer klinischen Studie oder der Neuproduktion eines Wirkstoffs. Solche „Vermögensfolgeschäden“ können ebenfalls versichert werden.
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