Clean Exit für den Verkäufer, direkter Anspruch gegen einen solventen Risikoträger für den Käufer. Wir strukturieren die Ausschreibung Ihrer Warranty-&-Indemnity-Police – unabhängig und diskret.
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der Transaktionen im deutschsprachigen Raum als Käuferpolice
Prämie auf Haftungssumme (einmalig)
Selbstbehalt — bei Real Estate & Infrastruktur häufig null
Die W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity) kommt bei M&A-Transaktionen wie Unternehmensverkäufen zur Anwendung. Versichert sind insbesondere Garantien und Freistellungen aus dem Unternehmenskaufvertrag (SPA) – also unentdeckte Garantieverletzungen, die erst nach dem Closing zutage treten. Die Police kann vom Käufer als Eigenschadendeckung oder vom Verkäufer als Haftpflichtdeckung abgeschlossen werden. Im deutschsprachigen Raum wird der weit überwiegende Teil der Transaktionen als Käuferpolice strukturiert.
Aber auch zukünftige vertragliche Verpflichtungen aus Ungenauigkeiten in den vertraglichen Garantien und Forderungen wg. unverschuldeter Falschaussagen sind versichert.
01
Die W&I-Versicherung kann einen hohen strategischen Nutzen sowohl für Käufer als auch Verkäufer haben. Sie eröffnet Wettbewerbsvorteile und Verhandlungsfreiräume, mit denen M&A-Deals deutlich optimiert werden können.
Mit einer W&I-Versicherung können Risiken von der Transaktion abgelöst und auf die Versicherung übertragen werden. Solche Transaktionshindernisse können sowohl auf Käuferseite als auch auf Verkäuferseite beseitigt werden.
Durch die W&I-Versicherung lässt sich die Einrichtung eines Escrow-Kontos zur Absicherung des Käufers gegen zukünftige Schäden vermeiden. Deutlich verringerte Kapitalkosten der Transaktion sind die Folge.
02
Eine Garantieversicherung ist sinnvoll für Käufer und Verkäufer in „Mergers & Acquisitions“-Transaktionen, die Ihren Verhandlungsspielraum erhöhen möchten. Divergenzen zwischen Verhandlungsergebnis und internen Vorgaben des Verkäufers können durch die W&I-Versicherung beseitigt werden. Der Käufer kann sich zudem gegen das Insolvenz- und Vollstreckungsrisiko eines finanziell schwachen Verkäufers absichern. Schließlich kann das Angebot des Verkäufers durch Vermeidung eines Treuhandkontos zur Sicherung der Gewährleistungsfrist durch eine W&I-Versicherung optimiert werden.
03
Der Hauptunterschied liegt darin, wer im Schadensfall der Anspruchsgegner ist.
Der Käufer schließt die Versicherung als Eigenschadendeckung ab. Im Garantiefall wendet er sich direkt an den Versicherer, während der Verkäufer im Kaufvertrag meist aus der Haftung entlassen wird (sogenannter 1-Euro-Cap). Die Käuferpolice deckt auch das Risiko vorsätzlicher Falschangaben des Verkäufers ab und erlaubt eine synthetische Erweiterung der Garantien über den Kaufvertrag hinaus.
Der Verkäufer versichert sich als Haftpflichtdeckung gegen Garantieansprüche des Käufers. Der Käufer muss den Schaden jedoch zunächst gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Vorsätzliche, arglistige oder wissentliche Täuschung ist bei der Verkäuferpolice vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
04
Typischerweise versicherte Garantien sind:
Folgende zusätzliche Bausteine können vereinbart werden:
Forderungen aus steuerlichen Garantien.
Für identifizierte, strittige Steuerrisiken ist die eigenständige Steuerversicherung das passendere Instrument.
Unbekannte Umweltschäden.
05
Die Kosten einer W&I-Versicherung setzen sich aus der Versicherungsprämie und der Underwriting Fee zusammen.
Marktstand · verifiziert 07/2026
Prämie
der versicherten Haftungssumme (einmalig); in wettbewerbsintensiven Marktphasen werden auch Sätze darunter erzielt.
Underwriting Fee
zuzüglich Steuern – abhängig von Größe und Komplexität der Transaktion –, um die Due-Diligence-Unterlagen und den Kaufvertrag rechtlich zu prüfen. Einmalige Prüfungsgebühr des Versicherers.
Selbstbehalt (Retention)
des Unternehmenswerts (Enterprise Value). Verbreitet ist die Ausgestaltung als „tipping to nil“: Übersteigt der Schaden die vereinbarte Schwelle, ersetzt der Versicherer ihn vollständig – nicht nur den die Schwelle übersteigenden Teil. Bei Real-Estate- und Infrastrukturtransaktionen lässt sich der Selbstbehalt aufgrund des geringen operativen Risikos im Wettbewerb häufig auf null (Nil-Retention) reduzieren.
Standardausschlüsse
Vom Versicherungsschutz der W&I ausgeschlossen sind alle dem Käufer bekannten Risiken (die in den Due-Diligence-Berichten oder dem Datenraum offengelegt wurden) sowie:
Arglistige Täuschung / Betrug des VN
Asbest- & Umweltschäden ohne Phase-1-Prüfung
Bußgelder & Strafen
Zukunftsgerichtete Garantien
Pensionsverbindlichkeiten
Transfer Pricing
Abzugssteuern
06
Schritt 01
Abschluss eines CDAs mit dem Broker.
Schritt 02
Überlassung von Informationen zur geplanten Transaktion von Kunde an Broker (SPA-Entwurf).
Schritt 03
Ansprache des Brokers der in Frage kommenden Versicherer. -> Broker stellt dem Kunden eine Übersicht von Anhaltsquotierungen vor. -> Kunde wählt Versicherer aus.
Schritt 04
Versicherer führt eine non-intrusive Due Diligence durch. -> Vorlage eines verbindlichen Angebots durch den Versicherer. -> Vertragsabschluss.
07
Wissenswertes · W&I-Versicherung
Die Dauer des Versicherungsschutzes folgt in der Regel der vertraglichen Gewährleistungspflicht für die Garantien.
Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt das Claims-made-Prinzip: es sind nur Schäden gedeckt, die während der Deckungsperiode geltend gemacht werden.
Due-Diligence-Kosten: Eine Anhaltsquotierung für eine W&I-Versicherung ist kostenfrei. Für die Erstellung eines verbindlichen Angebots wird dagegen eine „non-intrusive due diligence“ durch den Versicherer notwendig, welche je nach Komplexität zwischen ca. € 1.000 – € 5.000 Honorar kostet. Der Versicherer verzichtet jedoch in der Regel auf dieses Honorar, sofern der Kunde den Versicherungsschutz bei ihm in Deckung gibt.
Zeitrahmen: Anhaltsquotierung 1–2 Tage · Erarbeitung eines detaillierten, an das SPA angepassten verbindlichen Angebots: ca. 14 Tage.
Die Verhandlungen über den Erwerb eines Unternehmens sind festgefahren. Der Verkäufer – ein Private Equity Investor – kann die Vorstellungen des Käufers zum Haftungshöchstbetrag (liability cap) nicht akzeptieren, da er den Verkaufserlös nach dem closing fast vollständig an die Investoren auszahlen muss. Deshalb möchte er seine Haftung im Kaufvertrag auf einen niedrigen Betrag beschränken. Eine W&I-Versicherung kann in diesem Fall diesen guarantee capital gap schließen.
Zur Versicherbarkeit und Prämienberechnung sind folgende Faktoren ausschlaggebend:
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz der W&I-Versicherung sind:
Der Hauptunterschied liegt darin, wer im Schadensfall der Anspruchsgegner ist. Bei einer Käuferpolice (Marktanteil deutlich über 85 %) schließt der Käufer die Versicherung ab. Im Garantiefall wendet er sich direkt an den Versicherer, während der Verkäufer im Kaufvertrag meist aus der Haftung entlassen wird (sogenannter 1-Euro-Cap). Bei der Verkäuferpolice versichert sich der Verkäufer gegen Haftungsansprüche des Käufers; der Käufer muss den Schaden jedoch zunächst gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Die Kosten einer W&I-Versicherung setzen sich aus der Versicherungsprämie und der Underwriting Fee zusammen. Die Prämie beträgt in der Regel zwischen 0,7 % und 1,5 % der versicherten Haftungssumme; in wettbewerbsintensiven Marktphasen werden auch Sätze darunter erzielt. Hinzu kommt eine einmalige Underwriting Fee (Prüfungsgebühr des Versicherers) von in der Regel 15.000 bis 50.000 EUR zuzüglich Steuern – abhängig von Größe und Komplexität der Transaktion –, um die Due-Diligence-Unterlagen und den Kaufvertrag rechtlich zu prüfen.
Der marktübliche Selbstbehalt (Retention) bei einer W&I-Versicherung liegt standardmäßig zwischen 0,15 % und 0,5 % des Unternehmenswerts (Enterprise Value). Verbreitet ist die Ausgestaltung als „tipping to nil“: Übersteigt der Schaden die vereinbarte Schwelle, ersetzt der Versicherer ihn vollständig – nicht nur den die Schwelle übersteigenden Teil. Bei Real-Estate- und Infrastrukturtransaktionen lässt sich der Selbstbehalt aufgrund des geringen operativen Risikos im Wettbewerb häufig auf null (Nil-Retention) reduzieren.
Vom Versicherungsschutz der W&I ausgeschlossen sind alle dem Käufer bekannten Risiken (die in den Due-Diligence-Berichten oder dem Datenraum offengelegt wurden), arglistige Täuschung oder Betrug durch den Versicherungsnehmer, Asbest- und Umweltschäden (sofern keine Phase-1-Prüfung vorliegt), Bußgelder und Strafen, zukunftsgerichtete Garantien sowie Pensionsverbindlichkeiten, Transfer Pricing (Verrechnungspreise) und Abzugssteuern.
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NDA-gesicherter Online-Intake
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