Erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung

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Worum geht's?

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet nur Schutz für Personen- und Sachschäden, die durch Ihre Erzeugnisse entstehen. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung dagegen versichert auch echte Vermögensschäden. Es handelt sich um einen Schutz, der vor allem im B2B-Geschäft von großer Bedeutung ist nämlich, wenn Produkte oder Rohstoffe einer Firma zur Herstellung eines Produkts einer anderen Firma  verwendet werden.

Funktionsweise

Dem Sinn nach ist die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Auch ohne dass Personen oder Sachen zu Schaden kommen besteht also Abwehr- und Leistungsschutz, wenn einem Kunden durch ein fehlerhaftes Produkt von Ihnen ein finanzieller Schaden entsteht. Der Versicherer übernimmt die Abwehrkosten gegen Ansprüche, sowie die Regulierung eines schuldhaften Schadens, falls dieser festgestellt wird.

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Bausteine 4.1 bis 4.5 - was ist das?

Das bei deutschen Versicherern zur Anwendung kommende PHV-Vertragsmodell wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entworfen. Die speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens bzw. Produkts erarbeiten wir individuell mit Ihnen und verhandeln mit den Versicherern entsprechende Ein- bzw. Ausschlüsse. Sogar über die vom GDV vorgesehenen Bausteine hinaus!

Wer braucht eine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung?

Alle Unternehmen, die andere Unternehmen als Lieferant mit Produkten versorgen, sollten das erweiterte Produkthaftpflicht-Risiko im Blick haben und in den meisten Fällen auch durch eine PHV absichern. Insbesondere bei komplexen Fertigungsprozessen bzw. bei untrennbar vermischten oder eingebauten Materialien in großen Chargen. Oder auch innerhalb langer und komplexer Produktionsketten mit großen Produktionskosten. Hier ist eine PHV meist unverzichtbar, um für den Versicherungsnehmer existenzbedrohende Szenarien vorzubeugen.

Lagerhalle

Wissenswertes zur erweiterten PHV

Das Model für die in Deutschland zur Anwendung kommende Produkthaftpflichtversicherung wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entworfen. Die Verträge aller Versicherer für diese Versicherung sind deshalb gleich aufgebaut.
Es können darin modular folgende Risiken versichert werden:

  • (Baustein) 4.1: Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
  • 4.2: Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten.
  • 4.3: Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung.
  • 4.4: Ausbau eigenes mangelhaften Produkts & Einbau in ein mangelfreies.
  • 4.5: Herstellung mangelhafter Produkte durch mangelhafte Maschinen.

Baustein 4.1: Ein Halbleitertechnik-Lieferant produziert eine fehlerhafte Platine, nach deren Auslieferung sich herausstellt, dass sie den hohen Temperaturen der auf ihr montierten Laserdioden des Auftraggebers trotz vorheriger Zusicherung der geforderten Temperaturbeständigkeit nicht standhält. Beim Laserdioden-Hersteller fällt deshalb die Produktion aus.

Baustein 4.2: Ein Lohnhersteller vermischt den vom Auftraggeber gelieferten konzentrierten medizinischen Wirkstoff mit einem fehlerhaften Puffer. Der Schaden wird bemerkt, bevor das fehlerhafte Medikament auf den Markt gerät. Wegen des fehlerhaften Puffers ist die gesamte Medikamenten-Charge unbrauchbar geworden.

Baustein 4.3: Ein Hersteller liefert Edelstahlblech zur Herstellung von aseptischen Behältern zur Lagerung von Lebensmitteln. Nach dem Stanzen und Ziehen der Behälter stellt sich heraus, dass das Rohmaterial korrodiert.

Baustein 4.4: Der Versicherungsnehmer liefert Glasfaserkabel. Von ihm gelieferte Kabel erweisen sich schon nach kurzer Zeit als wasserunbeständig, wodurch es zu Schäden an den Kabeln durch Grundwasser kommt. Sämtliche verlegte Kabel müssen freigelegt und ausgetauscht werden.

Baustein 4.5: Eine Maschine produziert Gehäuse für ein Mobiltelefon. Auf Grund eines Mangels an der Maschine werden die Gehäuse ungenau gestanzt und sind somit nicht mehr brauchbar.

  • Die Produkthaftung des Erzeugers ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) definiert.
  • Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ersetzt nicht die Schäden am eigenen Produkt des Versicherungsnehmers oder die Nachlieferung eines mängelfreien Produktes.
  • Aktive Verhandlung für Sie mit dem Versicherer zum Einschluss spezieller Risiken in den Versicherungsschutz.
  • Aktives Monitoring zu Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Umsetzung entsprechenden Schutzumfangs für Ihr Unternehmen.
  • Kompetente Beratung und Begleitung der Dynamik des Versicherungsbedarfs in Ihrem Unternehmens.
  • Aktive jährliche Nachverhandlung beim Versicherer zu Ihren Gunsten, mit dem Ziel der Optimierung von Bedingungen und Prämien.

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