Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt das „claims-made“-Prinzip: das bedeutet, es sind nur Schäden gedeckt, die während der Deckungsperiode geltend gemacht werden. Deshalb sind Nachhaftung und Rückwärtsversicherung wichtige Elemente einer D&O-Versicherung.
Zur Quotierung einer D&O-Versicherung ist bei vielen Versicherern die Vorlage aktueller Geschäftsberichte, zertifizierter Bilanzen, bzw. GuV notwendig.
Eine D&O-Versicherung muss im allgemeinen jedes Jahr neu mit dem Versicherer verhandelt werden.
Typische Ausschlussklauseln der D&O sind: Vorsatz; vorsätzliche Pflichtverletzung; wissentliche Pflichtverletzungen; Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten; bereits gemeldete Umstände; laufende Verfahren; Entschädigungen mit Strafcharakter (Bußgelder / Geldstrafen); Existenz von Mutter/Tochter-Unternehmen in den USA.