* = Pflichtfeld
Mit einer D&O-Versicherung werden die Manager und Organe eines Unternehmens vor Schadenersatzansprüchen geschützt, die von Dritten oder vom Unternehmen selbst gegen sie erhoben werden. Versichert sind versehentliche berufliche Pflichtverletzungen und Unterlassungen. Die Versicherung übernimmt die Rechtskosten zur Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen. Sind die Forderungen dagegen berechtigt, werden sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme durch die Versicherung befriedigt.
D&O-Versicherer leisten Schadenersatz, wenn ein Geschäftsführer, ein Aufsichtsrat, ein Prokurist oder ein leitender Angestellte dem Unternehmen durch pflichtwidriges Verhalten einen Schaden zufügt. Der Anspruch kann von der Firma oder durch Dritte geltend gemacht werden.
Die D&O-Versicherung wehrt unbegründete Ansprüche ab und reguliert begründete.
Typische Ausschlussklauseln sind:
Alle Unternehmen, deren Gesellschafterkreis aus natürlichen oder juristischen Personen besteht, die nicht der Geschäftsleitung angehören, sollten über den Abschluss einer D&O-Versicherung nachdenken. Dabei reicht es, wenn mindestens ein Gesellschafter nicht auch Geschäftsführer ist. Investoren zum Beispiel werden vom Staat oder von Banken selbst in die Haftung genommen, wenn sie im Zweifelsfalle die Geschäftsführung nicht für Managerfehler haftbar gemacht haben.
Versicherte Personen der D&O-Versicherung sind Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände, sowie alle Mitglieder von Aufsichts- und Beiräten.
Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt das “claims-made”-Prinzip: das bedeutet, es sind nur Schäden gedeckt, die während der Deckungsperiode geltend gemacht werden. Deshalb sind Nachhaftung und Rückwärtsversicherung wichtige Elemente einer D&O-Versicherung.
Zur Quotierung einer D&O-Versicherung ist bei vielen Versicherern die Vorlage aktueller Geschäftsberichte, zertifizierter Bilanzen, bzw. GuV notwendig.
Eine D&O-Versicherung muss im allgemeinen jedes Jahr neu mit dem Versicherer verhandelt werden.
Typische Ausschlussklauseln der D&O sind: Vorsatz; vorsätzliche Pflichtverletzung; wissentliche Pflichtverletzungen; Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten; bereits gemeldete Umstände; laufende Verfahren; Entschädigungen mit Strafcharakter (Bußgelder / Geldstrafen); Existenz von Mutter/Tochter-Unternehmen in den USA.
GmbH-Geschäftsführer bzw. Vorstände einer AG haften z.B. mit ihrem Privatvermögen, wenn sie:
Beiräte und Aufsichtsräte haften z.B. mit ihrem Privatvermögen, wenn sie:
Die Versicherungsprämien für D&O werden vom Finanzamt als Kosten akzeptiert.
Der D&O Vertrag wird im Gegensatz zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht mit Frequenzschäden der Mitarbeiter belastet.
Die D&O bietet im Gegensatz zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Mitversicherung von öffentlich-rechtlicher Haftungsnormen.
Wir überwachen für Sie Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und passen Ihre Versicherung entsprechend an.
Sie erhalten bei uns stets kompetente Beratung und Begleitung, einschließlich Begleitung der Dynamik Ihres Bedarfs im Fall von Gesellschafterwechsel, neuen Finanzierungen, Neuzusammensetzung der Organe und anderer Versicherungsrelevanter Änderungen.
Jährlich verhandeln wir pro-aktiv Ihre Verträge beim Versicherer nach, sowohl zur Optimierung der Bedingungen als auch der Prämiensätze.
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