* = Pflichtfeld
Die IT-Versicherung versichert die speziellen Risiken von Unternehmen der IT-Branche. Basis ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche im Vergleich zu einer normalen Betriebshaftpflichtversicherung sogenannte “reine Vermögensschäden” mitversichert. Daneben bündelt die IT-Versicherung weitere Komponenten wie Betriebshaftpflicht-, Vertrauensschaden-, Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung.
Eine IT-Versicherung ist vor allem wichtig für Unternehmen, die in den Bereichen Soft- und Hardware-Entwicklung, sowie Wartung und Implementierung von IT-Systemen tätig sind. Außerdem für Unternehmen, die sich mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Informationen Dritter befassen. Weiterhin für alle Plattform- und Rechenzentrumsbetreiber, sowie für ISPs. Schließlich auch für Dienstleister, die sich mit Planung, Installation & Integration von Netzwerken, Beratung, Analyse, Sachverständigentätigkeit & IT-Schulung beschäftigen.
Die Risiken von Unternehmen der IT-Branche sind vielfältig und oftmals komplex. Die sind zunächst natürlich klassische Haftpflichtschäden, insbesondere Vermögensschäden durch Fehler und Unterlassungen bei Erbringung der operativen Dienstleistung des Versicherten. Daneben sind aber auch Verzugsschäden, Vertrauensschäden, Verletzung von Markenrechten, und Strafrechts-Delikte wichtige Bereiche, die durch eine IT-Versicherung abgesichert werden können.
Verzugsschäden können mitversichert werden.
Subunternehmer sind mitversichert.
Es besteht unbegrenzte Rückwärtsversicherung (sofern Fehler nicht bekannt sind).
Einen Vetrauensschadenkomponente (Eigenschaden) ist bei einigen Anbietern in der IT-Versicherung enthalten.
Urheberrecht: Der Versicherungsnehmer, ein IT-Dienstleister, wird mit der Verbesserung des “Google page rankings” eines Kunden beauftragt. Nach einigen Monaten erhält der Kunde eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt, da ein in der Adwords-Kampagne verwendeter Begriff als Wortmarke beim Patentamt geschützt ist. Eine Schadenersatzklage des Rechteinhabers folgt. Der Kunde nimmt den Versicherungsnehmer in Regress.
Programmierfehler Automation: In der Software zur Steuerung einer Produktionsstraße für komplexe Industrieteile wird bei einer Softwarewartung der Stopp-Punkt für einen Roboter falsch eingestellt. Der Roboter drückt die produzierten Teile ungebremst auf die Paletten, wodurch der Roboter und die Bauteile beschädigt werden.
Programmierfehler Nutzungskontrolle: Ein Mobilfunkanbieter beauftragt die Entwicklung einer Abrechnungsfunktion. Eine unbemerkte Fehlkonfiguration führt dazu, dass nur ein Teil der tatsächlichen Nutzungsdauer den Kunden des Mobilfunkanbieters in Rechnung gestellt wird. Dem Mobilfunkanbieter entsteht dadurch ein beträchtlicher Gewinnausfall.
Programmierfehler Logistik-Kontrolle: Eine Logistik-Software für in der Lebensmittelbranche erfasst aufgrund eines Programmierfehlers Haltbarkeitsdaten einzelner Warenlieferungen nicht. Bei der Auslieferung in den Handel sind die Haltbarkeitsdaten dann bereits abgelaufen und die Ware muss vernichtet werden.
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