* = Pflichtfeld
Die Inventarversicherung, oder auch Sach-Inhaltsversicherung, schützt die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung Ihres Unternehmens, sowie Ihren Waren und Vorräte vor Schäden, die durch benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm & Hagel verursacht wurden. Die Inventarversicherung ersetzt die Kosten für Wiederherstellung und Wiederbeschaffung der beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen.
Die Sachversicherung pschützt Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung (Maschinen, Werkzeuge, Büroausstattung, Waren & Vorräte) gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Optional können Gefahren wie Vandalismus, Raub, böswillige Beschädigung, sowie Elementargefahren (z.B. Überschwemmung und Erdbeben) mitversichert werden.
Der Abschluss einer Inventarversicherung ist für alle Unternehmen empfehlenswert, die über Sachwerte verfügen, deren Teil- oder Komplettverlust durch eine versicherbare Gefahr – z.B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, oder auch durch unbenannte Risiken – existenzbedrohende finanzielle Folgen hätte.
Bei der Sachversicherung kommt es aufs Detail an: Neuwert, Unterversicherung, Vorsorgeversicherung, Allrisk-Versicherung, Besitzbestimmung, benannte Betriebsstätten, Außenversicherung, Einbruch, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Homeoffice-Versicherung.
Zu all diesen und vielen anderen zugehörigen Themen informiert Sie unser erfahrenes Beratungsteam.
Die Prämienunterschiede bei der Inventarversicherung sind von Versicherer zu Versicherer bei gleicher Leistung sehr unterschiedlich. Wir helfen Ihnen, den richtigen und besten Versicherer zu finden.
Die Berechnung der Prämie geschieht immer auf Basis des zu versichernden Inventarwertes. Berechnungsgrundlage ist der Neuwert der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte.
In vielen Sachversicherungsverträgen wendet das Konzept der Unterversicherung an. Ist der versicherte Wert dabei kleiner als der tatsächlich vorhandene Inventarwert, ist der Versicherer berechtigt, im Schadenfall seine Leistung proportional in dem Verhältnis zu kürzen, in der der versicherte Wert zum tatsächlichen Wert des Inventars steht. Die Unterversicherung kann durch das Konzept „auf erstes Risiko“ ersetzt werden.
Ausgeschlossen sind: Vorsatz, Krieg, innere Unruhen; Kernenergie, Plansch-, Reinigungswasser, Schwamm und Sturmflut.
Versicherungsschutz für bewegliche Sachen besteht nur innerhalb benannter Versicherungsorte.
Wir fragen jährlich Ihre aktuellen Sachwerte ab und passen Ihre Verträge entsprechend an. Damit helfen wir Ihnen unter anderem, Abzüge der Leistung im Schadenfall durch „Unterversicherung“ vorzubeugen.
Wir verhandeln für sie kostenfreie „Vorsorgeprozentsätze“ beim Versicherer aus. Damit haben Sie auch dann kompletten Schutz, wenn Sie einmal vergessen haben, einen neu erworbenen Sachwert anzugeben.
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