Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt finanzielle Schäden, die Ihrem Unternehmen durch Stillstand oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Sachschadens verursacht werden.  Namentlich entschädigt die Versicherung Ihr Unternehmen für den entgangenen Gewinn während des Ausfalls und trägt zusätzlich alle laufenden Kosten, die für Ihren Betrieb weiterhin anfallen. Voraussetzung für die Leistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Sachschaden am versicherten Ort, der die Unterbrechung verursacht. Der Sachschaden muss dabei durch eine versicherte Gefahr entstanden sein (zum Beispiel “Feuer”) und eine dem Betrieb dienende Sache beeinträchtigen. Der Einfachheit halber wird die Betriebsunterbrechungsversicherung meist mit kurz “BU” bezeichnet, nicht zu verwechseln jedoch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Downtime - Freihandzeichnung

Stillstand
ohne Verlust

Obwohl Ihr Betrieb infolge eines Sachschadens still steht, verlieren Sie mit einer BU-Versicherung kein Geld, denn die laufenden Kosten und sogar die entgangenen Gewinne sind durch diesen Schutz versichert.

Legostein - Handzeichnung

Modulare
Risiken

Die durch die BU-Versicherung versicherten Risiken können ab einer Gefahr, wie z.B. Feuer, bis hin zur sog. allrisk-BU vereinbart werden, bei der auch durch unbenannte Risiken verursachte Schäden mitversichert sind.

Puzzle - Freihandzeichnung

Sach + BU
aus einer Hand

Um Abgrenzungsproblemen und Ablehnung von Schadenleistungen vorzubeugen, ist der Abschluss von Sach- und BU-Versicherung beim selben Versicherer zu empfehlen. Wir finden den richtigen Versicherer für Sie.

Beratung, Umsetzung, Betreuung

Die BU-Versicherung umfasst per Standard die Absicherung von Schäden gegen die 4 Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Weitere Gefahren, wie z.B. Elementarschäden (Überschwemmung, Schneedruck usw.),  können modular mitversichert werden.
In der Regel leistet der Versicherer während eines Zeitraums von 12 Monaten, auf Wunsch auch länger.
Es wird zwischen “kleiner” und “mittlerer” BU-Versicherung unterschieden. Erstere ist immer Teil einer bestehenden Sachversicherung bei nur einem Versicherer, während letztere als eigenständiger Vertrag auch bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden kann.

Rückwirkung, Wechselwirkung und andere Feinheiten

Sowohl Wechselwirkungsschäden (= Betriebsstelle A löst eine BU in Betriebsstelle B desselben Unternehmens aus), als auch Rückwirkungsschäden (= Sachschäden bei einem Zulieferer oder Abnehmer mit daraus folgender Betriebsunterbrechung bei Ihnen) sind versicherbar.

Die Höhe der Selbstbeteiligung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Prämie. Der Selbstbehalt kann aber auch in Zeit definiert werden (z.B. 5 Tage).

Wer braucht eine BU-Versicherung?

Alle Unternehmen, bei denen es durch einen Stillstand aufgrund einer der versicherten Gefahren zu einem massiven finanziellen Schaden durch laufende Kosten und entgangene Gewinne kommen kann, sollten an eine BU-Versicherung denken. Kleine und mittelständische Unternehmen mit nur einer Betriebsstätte werden durch eine Betriebsunterbrechung meist besonders hart getroffen, da sämtliche Gewinnausfälle und laufenden Kosten des Unternehmens anfallen. Ohne entsprechende Versicherung kann dies schon nach kurzer Zeit das Aus des Unternehmens bedeuten.

Wissenswertes

Im Normalfall sind nur solche Stillstände versichert, deren vorausgehender Sachschaden durch eine der sogenannten „vier Gefahren“ (Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel) verursacht wurde. Eine Erweiterung der BU-Versicherung auf weitergehende Gefahren, wie z.B. auf Elementarsachschäden oder auf Elektroniksachschäden (all-risk), ist jedoch optional möglich.

Die Versicherungssumme der BU-Versicherung richtet sich nach den Umsatzerlösen abzüglich variabler Kosten, z. B. für Wareneinsatz.

Sämtliche Ausschlüsse aus der Sachversicherung wenden natürlich auch automatisch auf die Betriebsunterbrechungsversicherung an.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können z.B. die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Bei einem Brand im Büro eines Anwalts werden die Mandantenakten zerstört. Der Sachschaden an der Einrichtung und an den Akten des Notars wird mit etwa 15.000 Euro festgestellt. Doch in der Folge muss der Anwalt über mehrere Monate die verloren gegangenen Unterlagen wieder beschaffen sowie bis zur endgültigen Sanierung der Büroräume ein Ausweichquartier anmieten. Der Betriebsunterbrechungsschaden erreicht 50.000 Euro.

Bei einem Einbruch in eine Fabrikhalle werden Computer im Wert von 1.000 Euro entwendet, dazu entstehen Kosten zur Beseitigung der Einbruchschäden von weiteren 3.000 Euro. Viel entscheidender ist jedoch, dass die Täter aus Frust über die aus ihrer Sicht zu geringe Ausbeute die Maschinen derart beschädigen, dass die Fabrik für 4 Monate geschlossen werden muss, bis die Maschinen wieder in funktionstüchtigem Zustand sind. In dieser Zeit muss der Unternehmer seinen Beschäftigten insgesamt 30.000 Euro Gehälter weiter bezahlen, dazu 20.000 Euro Pacht. Außerdem entgehen ihm 30.000 Euro Gewinn. 

Wir sorgen für eine breite Ausschreibung Ihres BU-Risikos. Da bei der BU-Versicherung die Prämien bei gleicher Leistung zwischen einzelnen Versicherer stark schwanken, ist eine breit gefächerte Ausschreibung zu empfehlen.

Kompetente Assistenz für die schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung.

Beratung und Unterstützung bei der (jährlichen) Bewertung der zu versichernden Versicherungssumme.

Proaktive jährliche Prämienoptimierung.

Wie können wir Sie erreichen?

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