Über das IT-System des Versicherungsnehmers wird ein Computer-Virus unbewusst an einen Kunden weitergegeben. Die Systeme des Kunden werden dadurch für eine längere Zeit lahmgelegt. Die Cyberhaftpflicht-Komponente leistet hier verschuldensunabhängig.
Ein Außendienstmitarbeiter verliert sein Firmenlaptop am Flughafen. Auf dem Laptop befanden sich ungesicherte Dateien mit sensiblen Kundendaten. Auch der Verlust physischer Datenträger ist mitversichert. Der Versicherer erstattet u.a. die entstandenen Kosten für die Information der Dateninhaber und Ausgaben für PR- und Rechtsberatung.
Der Versicherungsnehmer wird Opfer eines Hackerangriffs. Die IT-Systeme sind daraufhin nicht mehr einsatzbereit. Über eine 24/7 Hotline bekommt das Unternehmen im Rahmen der Versicherung sofort Unterstützung eines professionellen Dienstleisters für Informationssicherheit, welcher den Umfang des Schadens feststellt und eine Wiederherstellung der Systeme und der Daten veranlasst. Im Anschluss an den Schaden übernimmt der Versicherer ebenfalls die Kosten für Sicherheitsverbesserungen der IT-Systeme des Versicherungsnehmers.