* = Pflichtfeld
Die Cyberversicherung schützt vor Schäden durch Verstöße gegen Datenschutzgesetze aufgrund Aktivitäten Dritter oder der Mitarbeiter. Auch der Verlust oder die Beschädigung von digitalen Daten ist versichert. Die Versicherung ist eine kombinierte Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung, denn auch der Verlust oder die Beschädigung eigener Daten und Systeme ist versichert. Darüber agiert die Cyberversicherung als Betriebsunterbrechungsversicherung bei Cyberattacken. Die Deckung beinhaltet Elemente zum Schutz vor Erpressung und zur Minderung von Reputationsschäden. Außerdem übernimmt sie die Kosten für die “Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit”, wie z.B. Reparatur der IT-Systeme, Krisenmanagement (PR).
Die Cyber-Versicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz, da insbesondere Hackerangriffe meistens aus dem Ausland erfolgen. Dabei greift die Cyberversicherung vorrangig vor anderen Versicherungen. In der Regel ist eine Strafrechtsschutz-Komponente enthalten. Auch die Kosten zur Verbesserung der Sicherheitssysteme nach einem Hackerangriff sind versichert.
Ca. 60% der deutschen Unternehmen haben 2017 mindestens einen Cyber-Angriff festgestellt. Damit ist dieses Risiko nicht mehr Ausnahme, sondern Regel. Alle Firmen, die sensible Daten (eigene oder von Dritten) in Ihren IT-Systemen speichern, deren Zerstörung, Veränderung oder Diebstahl zu signifikanten Schadenersatzforderungen oder Eigenschäden führen können, sollten sich ernsthaft mit dem Abschluss einer Cyber-Versicherung beschäftigen. Das in den vergangenen Jahren stark vergrößerte Risiko-Kollektiv hat dabei die Prämien sinken lassen.
Bisher verfügten meist nur große Unternehmen über eine Cyber-Versicherung. Doch dieser Schutz ist für KMUs meist viel wichtiger, da strukturierte Vorsorgemaßnahmen meist nicht existieren. Entsprechend größer ist das Risiko.
Da die meisten Cyber-Versicherer sich die IT potentieller Kunden genau ansehen und bewerten, erhalten Sie schon vor dem Abschluss einer Cyberversicherung eine kostenlose und kompetente Beratung des Versicherers zu Ihrer IT-Sicherheit.
Über das IT-System des Versicherungsnehmers wird ein Computer-Virus unbewusst an einen Kunden weitergegeben. Die Systeme des Kunden werden dadurch für eine längere Zeit lahmgelegt. Die Cyberhaftpflicht-Komponente leistet hier verschuldensunabhängig.
Ein Außendienstmitarbeiter verliert sein Firmenlaptop am Flughafen. Auf dem Laptop befanden sich ungesicherte Dateien mit sensiblen Kundendaten. Auch der Verlust physischer Datenträger ist mitversichert. Der Versicherer erstattet u.a. die entstandenen Kosten für die Information der Dateninhaber und Ausgaben für PR- und Rechtsberatung.
Der Versicherungsnehmer wird Opfer eines Hackerangriffs. Die IT-Systeme sind daraufhin nicht mehr einsatzbereit. Über eine 24/7 Hotline bekommt das Unternehmen im Rahmen der Versicherung sofort Unterstützung eines professionellen Dienstleisters für Informationssicherheit, welcher den Umfang des Schadens feststellt und eine Wiederherstellung der Systeme und der Daten veranlasst. Im Anschluss an den Schaden übernimmt der Versicherer ebenfalls die Kosten für Sicherheitsverbesserungen der IT-Systeme des Versicherungsnehmers.
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