Voraussetzung für das Greifen des Versicherungsschutzes ist eine angemessene Verpackung und der Schutz der Ladung, beispielsweise gegen Verrutschen und damit gegen Unfälle, die dadurch entstehen könnten.
Folgende Gegenstände und Leistungen lassen sich versichern: die Transportmittel der Güter (Kaskoversicherung), stoffliche Güter (Kargoversicherung, Valorenversicherung) sowie Nebenleistungen (beispielsweise zu zahlende Provisionen, Schiffs- oder Fahrzeugmiete).
Die Versicherungssumme wird auf Basis des Handelswertes der zu transportierenden Sache ermittelt.
Ersetzt wird der finanzielle Schaden, den der Unternehmer durch den Versicherungsfall erlitten hat. Das sind entweder Reparaturkosten oder (bei Totalschaden bzw. Verlust) die volle Versicherungssumme. Ersetzet werden auch Lagerkosten bzw. Umladekosten, wenn bei einem Unfall das Gut zwar nicht beschädigt wird, aber eingelagert werden muss und anschließend von einem weiteren Fahrzeug zum Bestimmungsort gebracht wird. Schließlich sind alle Schadensminderungs- und Schadensabwehrkosten in der Transportversicherung eingeschlossen.