Wie funktioniert die D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung hält der Geschäftsleitung den Rücken frei. Doch den meisten Unternehmern ist die Funktionsweise im Schadenfall nicht klar. Eine Aufklärung.

 

Die Manager-Versicherung versichert die Mitglieder der Geschäftsführung gegen Vermögensschäden, die durch Fehler oder Unterlassungen in der strategischen Arbeit entstehen.

Immer wieder treffen wir bei unserer Beratung zu Directos- & Officers-Versicherung auf die Annahme, dass das Unternehmen zusammen mit seinen Mitarbeitern versichert ist. 

Versicherungsnehmer ist dabei zwar das Unternehmen, versichert selbst sind jedoch ausschließlich die Mitglieder der Geschäftsleitung. nämlich “CxOs”, Aufsichts- und Beiräte sowie Prokuristen.

Da das Unternehmen selbst also nicht versichert ist, wird die Versicherung erst dann aktiviert, wenn ein Anspruch direkt gegen eine der versicherte Personen erhoben wird. Wird dagegen ein Anspruch gegen das Unternehmen erhoben, greift die D&O-Versicherung nicht.

Laut Statistik von D&O-Spezialversicherern erheben jedoch geschädigte Dritte in der Praxis ihre Ansprüche immer gegen das Unternehmen und nicht direkt gegen die Geschäftsleitung.

Um die D&O-Versicherung zu aktivieren, wenn ein Dritter das Unternehmen verklagt, muss also erst ein weiteres Organ des Unternehmens (z.B. der Aufsichtsrat oder der Beirat) einen Anspruch gegen die versicherte Person erheben, die den Schaden angeblich verursacht hat.

 

Auch die Abwehr des Anspruchs des Dritten wird von der D&O nicht übernommen. 

Der Abwehrmechnismus der D&O verteidigt nur die versicherte Person gegen einen direkten Anspruch. Eine Unternehmensinterne juristische Auseinandersetzung  ist also meist die Folge, wenn eine D&O aktiviert wird, nachdem ein Dritter geschädigt wurde.

Dabei ist zu beachten, das aufgrund der gesetzlich festgelegten Subsidiärhaftung der Geschäftsführer untereinander eine Inanspruchnahme eines Geschäftsführers gegen einen anderen Geschäftsführer nicht möglich ist.

Aus diesen Gründen können wir also schließen, dass eine D&O für ein Unternehmen ohne Kontrollorgane keinen Sinn macht, da es im Schadenfall in aller Regel keinen qualifizierten  Anspruchsteller gibt.

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