Versicherung von Rechtskosten: Strategien für eine optimale Absicherung

Ein Leitfaden zur Versicherung von Rechtskosten, die Ihrem Unternehmen im Zusammenhang mit Rechtstreitigkeiten entsehen können.

Inhalt

Die finanzielle Absicherung gegen rechtliche Herausforderungen spielt eine zentrale Rolle im unternehmerischen Risikomanagement. Sie kann aufgrund Eintrittsfrequenz und Größe der damit eingehenden Rechtskosten als fundamentaler Pfeiler einer nachhaltigen Unternehmensstrategie gesehen werden.

Einführung

In unserem heutigen Artikel möchten wir einmal detailliert das Thema Versicherung von Rechtskosten, die im Zusammenhang mit Versicherungsfällen entstehen können, beleuchten.

Viele Unternehmer, Risikomanager und Controller sind sich zum Beispiel gar nicht bewusst, dass jede Betriebshaftpflichtversicherung bereits eine umfangreiche Rechtsschutzkomponente beinhaltet, die in den meisten Fällen bei einer Inanspruchnahme durch Dritte als ausreichender Rechtsschutz dient.

Der Artikel stellt zunächst vor, welche Arten von Rechtskosten – von Anwaltskosten über Kosten für Gutachter bis hin zu Gerichtskosten – grundsätzlich entstehen können. Im Anschluss erläutern wir, welche Versicherungen grundsätzlich Rechtskosten übernehmen und unter welchen Bedingungen. Wir besprechen dann die Schnittstellen, Überschneidungen und Abgrenzungen zwischen diesen Versicherungsarten.

Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Rechtskosten und die Möglichkeiten ihrer Absicherung zu schaffen, um so Ihr Risikomanagement und Ihre Unternehmenssicherheit zu stärken.

Rechtskosten - ein Überblick

Unter Rechtskosten fallen verschiedene Einzelkosten, die im Laufe eines Versicherungsfalls entstehen können. Diese Kosten treten typischerweise in verschiedenen Phasen eines Versicherungsfalles auf:

Vorprozessual

Bereits vor einem potenziellen Gerichtsverfahren entstehen Anwaltskosten für die Erstberatung und die Vorbereitung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens. Dabei werden in vielen Fällen bereits Gutachter und Sachverständige bestellt, die bei der Bewertung des Schadenhergangs, der Schadensgröße sowie der Haftungsfrage Klarheit schaffen sollen.

Während eines Verfahrens

Sofern es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, fallen Gerichtskosten sowie weitere Anwaltskosten für die Prozessführung an. Auch in dieser Phase können durch das Gericht weitere Gutachter und Sachverständige bestellt werden, deren Honorare dann ebenfalls in den Bereich der Rechtskosten fallen

Nach dem Verfahren

Nach der Verkündung eines Urteils können weitere Anwalts- Gutachter- und Gerichtskosten entstehen, zum Beispiel durch die Entscheidung, in Berufung zu gehen, oder auch zur Durchsetzung bzw. zur Abwehr von Ansprüchen, die erst im Nachgang des Urteils entstehen.

Anmerkung: Sowohl die Zahlung von Beträgen im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung, als auch von durch ein Urteil festgelegter Kompensationen fallen in der Versicherungswelt nicht unter den Begriff Rechtskosten, sondern unter den Begriff “Befriedigung begründeter Ansprüche”.

Was die Höhe der Rechtskosten angeht, setzt sich ihre Berechnung einerseits aus den gesetzlichen Gebührenordnungen, andererseits aus individuellen Honorarvereinbarungen zusammen. Die Höhe dieser Kosten kann stark variieren und hängt von der Komplexität des Falles, Streitwert und Dauer des Verfahrens ab. Es ist bei komplexen Schadensfällen in der Wirtschaft nicht unüblich, dass die Rechtskosten im Laufe des Verfahrens in sechs- oder siebenstellige Euro-Bereiche steigen.
Leider existiert zudem im globalisierten Technologiebereich eine Tendenz, dass etablierte Großunternehmen unliebsame neue Mitbewerber und deren disruptive Technologien mit Klagen überziehen – insbesondere im Bereich Patent- oder Markenrechte – um Ihnen damit finanziell das Genick zu brechen.

Eine umsichtige Risikovorsorge und Kenntnis der potenziellen Rechtskosten sind daher essentiell für jedes Unternehmen, um nicht von den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits überrascht zu werden.

Rechtskostenschutz durch die Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung sichert Unternehmen vor den finanziellen Lasten rechtlicher Auseinandersetzungen ab. Die übernommenen Rechtskosten umfassen Anwaltskosten, die für die Beratung und Vertretung in rechtlichen Streitigkeiten anfallen, sowie Gerichtskosten, die bei der Durchführung von Prozessen entstehen. Ebenfalls eingeschlossen sind Kosten für Gutachter und Sachverständige, die zur Klärung von Sachverhalten oder zur Bewertung von Schadensfällen herangezogen werden. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Mediationen übernommen, die auf eine außergerichtliche Einigung abzielen.

Auf den ersten Blick präsentiert sich ein Firmenrechtsschutz also als ein vielseitiges Instrument im Risikomanagement von Unternehmen sowie zur Versicherung von Rechtskosten.
Da sich die Firmenrechtsschutzversicherung jedoch immer aus einer abschließenden Liste von Deckungsbausteinen zusammensetzt, die darüber hinaus explizit nur spezifische Rechtsgebiete und unternehmerische Aktivitäten abdeckt, wohnt dieser Versicherung notorisch die Gefahr von Versicherungslücken sowie Mehrfachdeckungen mit anderen essentiellen Versicherungsarten inne. Unternehmen stehen somit vor der Herausforderung, genau zu evaluieren, welche Bausteine essentiell sind und gleichzeitig nicht bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt werden.

Aktiver vs. Passiver Rechtsschutz

Ein signifikanter Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung und zur Strafrechtsschutzversicherung liegt in der Bereitstellung eines “aktiven” Versicherungsschutzes durch die Firmenrechtsschutzversicherung. Dieser übernimmt die Rechtskosten zur Durchsetzung von Rechten, die dem Versicherungsnehmer zustehen. Allerdings wird dieser aktive Schutz durch die Limitation auf bestimmte Rechtsgebiete und durch umfangreiche Ausschlusskriterien im Bedingungswerk stark eingeschränkt, was ihn im unternehmerischen Alltag oft eher wirkungslos macht.

Mögliche Bausteine und ihre Grenzen

Die im Rahmen einer Firmenrechtsschutzversicherung typischerweise modular zubuchbaren Deckungen umfassen:

  • Privatrechtsschutz: Deckt private Rechtsstreitigkeiten ab, einschließlich der von Familienmitgliedern.
  • Verwaltungsrechtsschutz: Für nicht-strafrechtliche Behördenstreitigkeiten.
  • Sozialrechtsschutz: Bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern.
  • Arbeitgeberrechtsschutz: Deckt arbeitsrechtliche Streitigkeiten, nicht aber kollektives Arbeitsrecht.
  • Diskriminierungsrechtsschutz: Für Schadenersatzforderungen aufgrund von Diskriminierungsvorwürfen.
  • Steuerrechtsschutz: Bei Konflikten mit dem Finanzamt.
  • Gewerblicher Verkehrsrechtsschutz: Für Bußgeldverfahren und Unfallfolgen bei firmeneigenen Fahrzeugen.
  • Immobilienrechtsschutz: Für Konflikte um genutzte Immobilien; Vermieterrechtsschutz ist ausgeschlossen.
  • Wettbewerbsrechtsschutz: Umfasst wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, Kartellrechtskonflikte sind ausgenommen.
  • Daten-Rechtsschutz: Bei datenschutzrechtlichen Verstößen.
  • Strafrechtsschutz: Deutlich begrenzter Umfang im Vergleich zu speziellen Industrie-Strafrechtsschutzversicherungen (siehe Abschnitt unten).
  • Forderungsmanagement: Kostenübernahme durch Inkasso-Dienstleister.
  • Vertragsrechtsschutz: Stark eingeschränkt und im Schadenfall oft mit Verweis auf den Ausschluss des unternehmerischen Risikos abgelehnt.

Wichtig dabei: Je nach Versicherer kommt die Firmenrechtsschutzversicherung immer in einer spezifischen Grundkonfiguration daher, bestehend aus einem festen Paket einiger der oben genannten Deckungsbausteine, das heißt: diese können dann nicht einfach aus dem Vertrag ausgeschlossen werden, auch wenn sie für Ihr Unternehmen eigentlich gar nicht benötigt werden.

Kritische Perspektive

Die Firmenrechtsschutzversicherung mag auf den ersten Blick als umfassende Lösung erscheinen, die Unternehmen vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen schützt. Doch die Wirklichkeit ist komplexer: Die präzise, abschließende Definition der Deckungsbausteine führt leicht zu Versicherungslücken, und die Beschränkung auf bestimmte Rechtsgebiete schränkt die Anwendbarkeit im Geschäftsalltag ein. Hinzu kommen die Herausforderungen der Mehrfachdeckungen und der oft erlebte Widerstand der Versicherer, insbesondere im Bereich des Vertragsrechts Leistungen im Bedarfsfall tatsächlich zu erbringen.

Unternehmen müssen somit eine sorgfältige Analyse ihres individuellen Risikoprofils vornehmen und die Entscheidung über das passende Deckungskonzept zur Versicherung von Rechtskosten auf der Basis einer umfassenden Betrachtung aller Faktoren treffen. Die optimale Absicherung erfordert oft eine Kombination aus Firmenrechtsschutz und anderen Versicherungen, um eine optimierte Deckung zu gewährleisten.

Rechtskostenschutz durch die Strafrechtsschutzversicherung

Definition und Umfang

Die Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Dies umfasst die Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten sowie die Kosten für notwendige Gutachter und Sachverständige im Rahmen eines Strafverfahrens.
Eine kleine, aber feine Besonderheit dieser Versicherung besteht dabei in der freien Anwaltswahl des Versicherungsnehmers.

Die Strafrechtsschutzversicherung unterscheidet sich von der Firmenrechtsschutzversicherung vor allem durch ihren exklusiven Einsatz in strafrechtlichen Verfahren. Während die Komponenten der Firmenrechtsschutzversicherung ausgewählte zivilrechtliche Streitigkeiten abdecken, greift die Strafrechtsschutzversicherung bei der Abwehr jeglicher strafrechtlicher Beschuldigungen. Dies ist besonders relevant für Technologieunternehmen, die aufgrund der Natur ihrer Geschäftstätigkeiten einem höheren Risiko strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind. Das strafrechtliche Risikopotenzial kann allerdings, je nach Branche und Geschäftsmodell, von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich sein. Eine sorgfältige Analyse der unternehmerischen Aktivitäten, vorab einer Entscheidung, ob eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, ist auch mit Blick auf die relevanten Prämienkosten deshalb unbedingt zu empfehlen.

Der Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung stellt in jedem Fall eine grundlegende Empfehlung für alle Unternehmen dar, deren Geschäftstätigkeiten das Risiko bergen, unbeabsichtigt gegen Gesetze zu verstoßen.

Wichtig: der Versicherungsschutz einer Strafrechtsschutzversicherung entfällt im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines vorsätzlich begangenen Delikts rückwirkend. In einem solchen Fall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer sämtliche im Rahmen der Verteidigung erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.

Typische Gründe für die Eröffnung von Strafverfahren gegen Technologieunternehmen

Unternehmen im Technologiesektor können aus verschiedenen Gründen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Dazu gehören insbesondere:

  • Unzureichende Überwachung von Sicherheitsvorschriften.
  • Falsche Dosierung von Wirkstoffen in pharmazeutischen Produkten.
  • Freisetzung umweltschädlicher Substanzen.
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Privatgeheimnissen.
  • Falschaussagen unter Eid.
  • Leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung.
  • Falsche Verdächtigung oder Verleumdung.
  • Gefährliche oder schwere Körperverletzung.
  • Geldwäsche und verschiedene Formen des Betrugs, wie Subventions-, Kapitalanlage- oder Kreditbetrug.
  • Untreue und Fälschung technischer Aufzeichnungen.
  • Verstöße gegen die Buchführungspflicht oder das Betreiben von Anlagen ohne erforderliche Genehmigung.
 
Besonderheiten und praktische Relevanz

Die Strafrechtsschutzversicherung bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern kann auch eine wichtige psychologische Stütze darstellen. Das Wissen, im Fall von strafrechtlichen Anschuldigungen nicht allein die Kosten tragen zu müssen, ermöglicht sowohl eine gesunde Risikobereitschaft bei der Erschließung neuartiger Unternehmensbereiche, als auch eine konzentrierte und effektive Verteidigungsstrategie im Schadenfall.

Im Technologiebereich, wo Innovation oft auf unklaren rechtlichen Terrains stattfindet, bildet der Strafrechtsschutz deshalb eine essentielle Absicherung gegen die Risiken, die mit bahnbrechenden Entwicklungen einhergehen können.

Die Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Rechtsschutzfunktion

Definition und Deckungsbereich

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in aller Regel der wichtigste Versicherungsschutz eines jeden Unternehmens. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen, die aus Personen-, Sach-, und daraus folgenden Vermögensschäden resultieren, welche Dritten durch die betriebliche Tätigkeit oder Produkte des Unternehmens zugefügt werden.

Und ein entscheidender, oft übersehener Bestandteil dieser Versicherung ist die passive Rechtsschutzkomponente.

Passive Rechtsschutzkomponente

Die Rechtsschutzkomponente der Betriebshaftpflichtversicherung dient der Abwehr grundsätzlich jeglichen Haftungsanspruchs gegen das Unternehmen, außer aus dem Bereich des Strafrechts. Sie übernimmt die Kosten für die rechtliche Verteidigung, einschließlich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, unabhängig davon, ob es am Ende zu einer außergerichtlichen Einigung oder zu einer Verurteilung oder einem Freispruch kommt.

Anmerkung: Dieser Rechtsschutz ist insofern “passiv”, als er nicht die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche, sondern die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter finanziert.

Relevanz für Unternehmen

Die Rechtsschutzkomponente der Betriebshaftpflichtversicherung ist von besonderer Bedeutung, da sie Unternehmen ermöglicht, sich gegen so gut wie alle auf ihrer Haftpflicht beruhenden Ansprüche von Dritten effektiv zur Wehr zu setzen, ohne dass befürchtet werden muss, durch die Kosten eines Rechtsstreits in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. In aller Regel steht die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung bis zur vollen Höhe für die Verteidigungskosten zur Verfügung.

Wichtige Aspekte
  • Deckungsgrenzen: Unternehmen sollten die Versicherungssummen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig prüfen und festlegen, um damit sicherzustellen, dass diese im Schadensfall sowohl die potenziellen maximalen Rechtskosten, als auch die Befriedigung begründeter Ansprüche abdecken.
  • Ausschlüsse: Obgleich es sich um eine “offene” Deckung handelt (sie also nicht eine abschließende Liste von Risiken versichert, sondern vielmehr alle nicht explizit ausgeschlossenen), sind in der Betriebshaftpflichtversicherung standardmäßig dennoch nicht alle Risiken abgedeckt. Unternehmer müssen ihre Ausschlüsse kennen und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz in Erwägung ziehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung und insbesondere ihre passive Rechtsschutzkomponente stellen damit ein zentrales Element im Risikomanagement von Unternehmen dar. Sie schützen vor unkalkulierbaren Kosten, die durch die Verteidigung gegen Haftungsansprüche entstehen können.

Aus unserer langen Erfahrung als Industrieversicherungsmakler ist in der Mehrzahl der Fälle der Abschluss einer guten und passenden Betriebshaftpflichtversicherung (bzw. Einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Dienstleister, bzw. einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung für produzierende B2B-Unternehmen) alleine bereits vollkommen ausreichend, um sämtliche existenzgefährdenden Risiken des Unternehmens im Bereich Rechtskosten abzusichern.

Vergleich und Kontrast: Das Dilemma der Mehrfachdeckung und Versicherungslücken

In der Landschaft der Unternehmensversicherungen zeichnen sich die Betriebshaftpflicht-, Firmenrechtsschutz- und Strafrechtsschutzversicherung durch ihre jeweiligen Stärken und Spezialisierungen aus. Jede dieser Versicherungen adressiert spezifische Aspekte des Risikomanagements von Rechtskosten, birgt aber auch Herausforderungen hinsichtlich der Koordination und Abstimmung untereinander. Ein zentraler Aspekt ist hierbei das potenzielle Risiko von Mehrfachdeckungen und Versicherungslücken.

Die Herausforderung der Mehrfachdeckung

Eine nicht selten auftretende Problematik in der Praxis ist die Mehrfachdeckung, bei der ein spezifisches Risiko durch mehrere Versicherungsverträge abgedeckt ist. Diese Situation kann paradoxerweise dazu führen, dass im Schadensfall keiner der Versicherer leistet. Grund hierfür ist eine häufig in Versicherungsverträgen enthaltene Klausel, die besagt, dass bei Vorhandensein einer anderen Versicherung, die dasselbe Risiko abdeckt, diese andere Versicherung vorrangig für die Schadensregulierung zuständig ist. Da diese Klausel in der Regel in den Bedingungen aller betroffenen Versicherungen zu finden ist, kann ein Patt entstehen, bei dem im schlimmsten Fall kein Versicherer die Leistung übernimmt.

Fehleinschätzung der Deckungstiefe

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Unternehmer sich durch den Abschluss mehrerer Versicherungen in Sicherheit wiegen, ohne die tatsächliche Deckungstiefe bzw. -breite kritisch zu hinterfragen. Dies kann zu der trügerischen Annahme führen, das Unternehmen sei vor allen rechtlichen Herausforderungen geschützt, während in Wahrheit signifikante Versicherungslücken bestehen.

Bedeutung einer sorgfältigen Abstimmung

Diese Dynamiken unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Auswahl und Abstimmung der verschiedenen Versicherungsverträge. Unternehmen sind angehalten, das feine Geflecht der Versicherungsdeckungen genau zu analysieren und potenzielle Überlappungen sowie Ausschlüsse zu identifizieren. Eine strategisch durchdachte Kombination der Versicherungen, die sich ergänzt und nicht konkurriert, ist entscheidend, um eine optimale Abdeckung sicherzustellen.

Empfehlungen
  1. Risikoanalyse durchführen: Eine detaillierte Risikoanalyse hilft, die spezifischen Bedürfnisse und Risiken des Unternehmens zu identifizieren.
  2. Individuelle Abstimmung: Versicherungsverträge sollten nicht nur intern konsistent, sondern auch untereinander abgestimmt sein, um Mehrfachdeckungen zu vermeiden.
  3. Expertenrat einholen: Die Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsmakler oder -berater kann helfen, die Fallstricke der Mehrfachdeckung zu navigieren und eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

Zusammenfassung und Fazit

Im dynamischen Umfeld unternehmerischer Tätigkeit stellt die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes eine wesentliche Entscheidung für die finanzielle Nachhaltigkeit des Unternehmens dar. Dabei adressieren Betriebshaftpflicht-, Firmenrechtsschutz- und Strafrechtsschutzversicherung jeweils spezifische Aspekte des rechtlichen Risikomanagements. Der Vergleich dieser Versicherungen enthüllt sowohl ihre komplementären Funktionen als auch ihre spezifischen Einsatzbereiche.Die Koordination und Abstimmung dieser Versicherungen untereinander bergen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich des Risikos von Mehrfachdeckungen und Versicherungslücken.

Gemeinsamkeiten und Differenzen

Betriebshaftpflichtversicherung – Ihr universeller Schutzschild fokussiert auf die Abwehr und Befriedigung von Haftpflichtansprüchen. Die passive Rechtsschutzkomponente ermöglicht es Unternehmen, sich gegen unbegründete Forderungen zu verteidigen, ohne dabei die finanzielle Stabilität zu gefährden.

Strafrechtsschutzversicherung – Als “Spezialist” für strafrechtliche Verfahren bietet sie Unternehmen und ihren Führungskräften Schutz vor den meistens exorbitant hohen Kosten der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Diese Versicherung ist meist unerlässlich für die Abdeckung von Risiken, die aus der komplexen Rechtslage in technologieintensiven Branchen resultieren können.

Firmenrechtsschutzversicherung – Sie erweitert den Schutz durch die Übernahme der Kosten für die Durchsetzung eigener Rechtsansprüche in gewissen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Sie deckt spezifische Rechtsgebiete ab, die für die Unternehmensführung relevant sein jedoch durch ihre präzise Definition zugleich zu Versicherungslücken führen können.

Entscheidungsfaktoren für Unternehmen

Die Wahl der passenden Versicherung(en) hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Risikoprofil des Unternehmens: Technologieunternehmen mit hohem Innovationsgrad und entsprechendem rechtlichen Risiko benötigen einen umfassenderen Schutz als traditionelle Handwerksbetriebe.
  • Unternehmerische Aktivitäten und Branche: Je nach Geschäftsfeld können unterschiedliche Rechtsgebiete und somit verschiedene Versicherungsbausteine relevant sein.
  • Kosten-Nutzen-Abwägung: Die Prämienkosten müssen in Relation zum Umfang des Versicherungsschutzes und zur Wahrscheinlichkeit von Rechtsstreitigkeiten betrachtet werden.
Fazit

In der komplexen Welt des unternehmerischen Risikomanagements stellt die richtige Auswahl und Feinabstimmung der Versicherungen eine entscheidende Säule für die finanzielle Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens dar. Durch eine bewusste Planung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen zum Beispiel gegen die vielfältigen rechtlichen Risiken gewappnet ist, ohne durch unnötige Kosten belastet zu werden. Der Schlüssel liegt dabei in der Kombination aus einem detaillierten und realitätsnahen Risikomanagement und einer klugen strategischen Planung.

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