Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung

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* = Pflichtfeld

Worum geht's?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) deckt “echte”oder “reine”  Vermögensschäden, die Sie einem Dritten durch Fehler in Ihrer beruflichen Aktivität zufügen. Deshalb wird die VSH oft auch “Berufshaftpflichtversicherung” genannt. “Reine Vermögensschäden” sind Schäden, die ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden eintreten. Die VSH übernimmt die Abwehrkosten und die Befriedigung berechtigter Ansprüche. In der stetig wachsenden deutschen Dienstleistungsgesellschaft nimmt auch die Bedeutung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stetig zu.

Funktionsweise

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Vermögensschäden aus Fehlern, Pflichtverletzungen und Unterlassungen, die dem Versicherungsnehmer bei Planung, Ausführung, Bewertung, Schätzung, Berechnung und Messung im Kundenauftrag unterlaufen.

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Wer braucht eine Vermögensschaden-Versicherung?

Grundsätzlich sichert eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den größten Teil des operativen Risikos aller Dienstleistungsunternehmen ab. Und zwar unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Unternehmensberatung, ein Ingenieursbüro, einen IT-Serviceprovider, eine Finanzberatung, eine CRO oder sonst einen Dienstleister handelt.

Verzugsschäden? Projektversicherung?​

Der Umfang der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist bedeutend. So können heute z.B. auch Verzugsschäden mitversichert und projektbezogenen Zusatzlimits vereinbart werden. Und sogar Subunternehmer (auch ausländische) sind oft per Standard mitversichert.

Wissenswertes zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Für folgende Themen bieten wir spezielle Lösungen:

Beratungsunternehmen, deren berufliche Fehler beim Kunden zu bedeutenden Vermögensschäden führen können, z.B. aus der Beratung und Implementierung zur Strategie, Organisation/Struktur, IT, Finanzierung, HR, Marketing, Forschung & Entwicklung, Gutachten und Analysen.

Auftragsforschungsunternehmen, durch deren operative Fehler es beim Auftraggeber zu reinen Vermögensschäden kommen kann, wie z.B. durch die Nichterfüllung von Auftragsvorgaben oder auch aufgrund Verzug der Auftragsleistung.

Interims-Manager, deren operatives Geschäft die organschaftliche Tätigkeit in anderen Unternehmen einschließt. Das D&O-Risiko des Auftraggebers wird in diesem Fall zum (operativen) E&O-Risiko des Interims-Managers.

Interims-Management: Ein Berater übernimmt als Interims-Geschäftsführer die temporäre Leitung eines fremdfinanzierten Unternehmens. Nach seinem Ausscheiden läuft das Unternehmen in die Insolvenz und einer der Geldgeber klagt auf Schadenersatz. Der D&O-Versicherer des Unternehmens gleicht den Anspruch aus, nimmt jedoch anschließend den Berater aufgrund Fehler während seiner Tätigkeit als Interims-Geschäftsführer in Regress. Die VSH des Beraters leistet hierfür Abwehr und befriedigt berechtigte Ansprüche.

Verwechslung von Proben im Auftragslabor: Infolge der Verwechslung zweier Gewebeproben beim Screening im Auftrag einer CRO kommt es zur Randomisierung/Behandlung eines eigentlich ungeeigneten Patienten im Rahmen einer verblindeten klinischen Studie. Der Fehler wird erst nachträglich bei Entblindung der Studie entdeckt, die Anzahl der ausgewerteten Patienten entspricht damit nicht mehr den statistischen Vorgaben zum Wirksamkeitsnachweis, woraufhin die gesamte Studie von der zuständigen Behörde oder Ethikkommission für ungültig erklärt wird. Der Sponsor verklagt die CRO auf Schadenersatz, woraufhin der Haftpflichtversicherer der CRO das Labor in Regress nimmt.

Verzug beim Recruiting durch CRO: Der CRO gelingt es nicht, im mit dem Sponsor vertraglich vereinbarten Zeitraum die notwendige Anzahl von Patienten für die Studie zu rekrutieren. Der Studienbeginn verzögert sich dadurch und der Sponsor klagt auf Schadenersatz.

  • Aktive Verhandlung zum Einschluss Ihrer spezieller Risiken in den Versicherungsschutz.
  • Aktives Monitoring zu Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Umsetzung entsprechenden Schutzumfangs in Ihren laufenden Verträgen.
  • Kompetente Beratung und Begleitung hinsichtlich Dynamik Ihres Bedarfs.
  • Aktive jährliche Nachverhandlungen beim Versicherer zur Optimierung der Bedingungen und Prämien zu Ihrem Vorteil.

Wie können wir Sie erreichen?

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