Betriebshaftpflicht-Versicherung

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Worum geht's?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen gegen Schadenersatzansprüche von Dritten. Versichert sind Schäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte schuldhaft verursacht haben. Neben der Zahlung einer Entschädigungsleistung nach Feststellung eines berechtigten Anspruchs, übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Versichert sind Ansprüche gegen das Unternehmen, gegen einzelne Mitarbeiter und gegen Subunternehmer.

Funktionsweise

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz, wenn durch Ihr Unternehmen oder Ihre Mitarbeiter einem Dritten unabsichtlich ein Personen- oder Sachschaden zufügt wird. Die Versicherung wehrt unbegründete Ansprüche ab (Rechtsschutzkomponente) und befriedigt begründete Ansprüche.

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Wer braucht eine BHV?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist einer der Grundpfeiler der Risikobewältigung eines jeden Unternehmens, gleich welcher Rechtsform. Jede juristische Person sollte deshalb über eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter verfügen.

Risiken erkennen, quantifizieren und vorbeugen

Um Zusammenhänge zwischen Ihrer Wertschöpfung und den daraus resultierenden Risiken umfassend, übersichtlich und transparent zu erfassen und darzustellen, hat Baerkraft mit BMC+ ein neuartiges System zur Optimierung und Verwaltung von versicherbaren Unternehmensrisiken entwickelt. 

Business Model Canvas - erweitert

Wissenswertes zur BHV

Die bei allen Versicherer gleichlautenden “Allgemeinen Haftpflichtbedingungen” (AHB) können durch „Besondere Bedingungen“ zugunsten Ihres Unternehmens abgeändert und damit für Ihre individuellen Gegebenheiten optimiert werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur gesetzliche Haftungsfälle, Schäden aus vertraglicher Haftung werden nicht übernommen.

Vermögensschäden sind in der BHV nur versichert, wenn sie infolge eines Personen- oder Sachschadens auftreten.  Mehr zu Vermögensschäden.

Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Die Ersatzpflicht beginnt bei grob fahrlässig verursachten Schäden.

Bei Personenschäden werden Behandlungskosten, Schmerzensgeld und sogar eventuelle Rentenansprüche erstattet.

* Bei Glatteis stürzt ein Kunde auf dem betriebseigenen Parkplatz des Versicherungsnehmers. Er bleibt für längere Zeit arbeitsunfähig. Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verlangt der Kunde vom Versicherungsnehmer Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Außerdem verlangt der Krankenversicherer des Verletzen Ersatz seiner Heilbehandlungskosten.

* Ein Lackierbetrieb beschichtet auf seinem Hof eine große Treppenanlage. Durch starken Wind werden Lackpartikel auf das benachbarte Grundstück eines Autohauses getragen. Diverse Fahrzeuge, auf denen sich die Lackpartikel abgesetzt haben, müssen poliert bzw. zum Teil neu lackiert werden.

* Der Mitarbeiter eines Elektroinstallationsbetriebes schließt Leitungen falsch an. In der Folge kommt es zu einem Kurzschluss mit Entzündung von Funken und einem daraus resultierenden Brand. Der Auftraggeber verlangt Ersatz des Gebäudeschadens und macht zusätzlich Mietausfall geltend.

* Ein Schreiner fertigt ein mangelhaftes Treppengeländer an. Ein spielendes Kind verletzt sich schwer, als das Geländer an der schadhaften Stelle bricht. Es wird auf Dauer einen Rollstuhl nutzen müssen. Die Eltern verlangen für ihr Kind Schmerzensgeld, Kostenersatz für den Umbau einer behindertengerechten Wohnung und Mehraufwendungen für die Betreuung und Pflege des Kindes. Die Krankenkasse macht zudem Ersatz ihrer Heilbehandlungskosten geltend.

* Der nicht durch Seil gesicherte Mitarbeiter eines Dachdeckerbetriebs rutscht versehentlich von einem Holzbalken ab, fällt auf einen Betonboden und wird tödlich verletzt. Mit dem Vorwurf, es seien Unfallverhütungsvorschriften verletzt worden, verlangt die Berufsgenossenschaft Ersatz der monatlichen Unfallrente, die sie an die Hinterbliebenen zahlt.

* Aktives Monitoring zu Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Umsetzung entsprechenden Schutzumfangs.

* Kompetente Beratung und Begleitung hinsichtlich Dynamik Ihres Bedarfs.

* Aktive jährliche Nachverhandlung mit Versicherern zur Optimierung des Bedingungswerks sowie der Prämiensätze zu Ihren Gunsten.

Wie können wir Sie erreichen?

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